Verhaltensregeln und Corona-Vorgaben

Verhaltensregeln und Corona-Vorgaben (COVID-19-Lockerungsverordnung der österreichischen Bundesregierung) zur Durchführung von Veranstaltungen:

Am gesamten Veranstaltungsort gilt vor, während und nach der Vorstellung die Maskenpflicht!
Auch auf den zugewiesenen Sitzplätzen im Zuschauerraum gilt die Maskenpflicht.

Am gesamten Veranstaltungsort muss die 1-Meter Abstandsregel eingehalten werden. Ausgenommen Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben sowie Personen, die gemeinsam eine Veranstaltung besuchen (Besucher*innen-Gruppen).

Personen die im gemeinsamen Haushalt leben sowie Personen, die gemeinsam eine Veranstaltung besuchen (Besucher*innen-Gruppen) dürfen im Zuschauerraum direkt nebeneinander sitzen. Ansonsten gilt auch hier die 1-Meter Abstandsregel.

Der Veranstalter stellt am Veranstaltungsort Handdesinfektionsmittel zur Verfügung.

Von Seiten der Bundesregierung wird empfohlen, die Kontaktdaten der Besucher*innen (Name, Telefonnummer, Adresse) zu erheben und 28 Tage nach der Veranstaltung vorrätig zu halten, um bei Auftreten eines Infektionsfalles die Erhebung der Behörde zu beschleunigen und damit einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung des Ausbreitungsrisikos von COVID-19 zu leisten. Zu diesem Zweck wird am Veranstaltungsort die Möglichkeit zur freiwilligen Bekanntgabe der Kontaktdaten gewährleistet.

Wenn Sie sich krank fühlen, bitten wir Sie, vom Besuch der Veranstaltung abzusehen.

Die Verhaltensregeln und Corona-Vorgaben werden auch am Veranstaltungsort zum Aushang gebracht.